KFZ Schadengutachten

Tel: 05151-94540

Damit Sie zusätzlich zum Schaden nicht auch noch auf den Kosten sitzen bleiben!

Unser Hauptaufgabengebiet ist die Erstellung von Schadengutachten für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen.

Wir erstellen Schadengutachten nach Haftpflicht- und Kaskogesichtspunkten.

Unser Ziel: Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, so sind Sie so zu stellen, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.

 

KFZ Schadengutachten nach einem Autounfall

Erstellung von KFZ Schadengutachten

Als Geschädigter hat man das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten mehr als ca. 750,00 EUR betragen. Die Kosten für das Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Das Schadengutachten dient als Regulierungsgrundlage und umfasst in der Regel die voraussichtlichen Instandsetzungskosten, die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturdauer, die Wiederbeschaffungsdauer sowie alle zur Schadenabwicklung notwendigen Informationen.

Ohne die Erstellung eines Schadengutachtens nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehen dem Geschädigten oftmals berechtigte Ansprüche verloren!

KFZ-Sachverständiger / KFZ-Gutachter bei einem Autounfall

Unverschuldeter Verkehrsunfall: Aus diesem Grund sollten Sie ein Gutachten erstellen lassen

Wurden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, müssen Sie gemäß der Rechtsprechung so gestellt und entschädigt werden, als sei der Unfall nicht passiert. Sie haben das Wahlrecht zwischen der Reparatur des Fahrzeuges in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder der Auszahlung der Reparaturkosten gemäß Gutachten. Eine Reparatur ist auch dann möglich, wenn die Kosten zuzüglich der in Ansatz zu bringenden Wertminderung den Wert des Fahrzeugs bis zu 30 % übersteigen.

Welche Rechte hat der Geschädigte noch?

Neben dem eigentlichen Schaden am Fahrzeug hat der Geschädigte zudem das Recht, Nebenkosten wie etwa Unfallkostenpauschale, Wertminderung, Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigung oder Leihwagenkosten in Rechnung zu stellen.

Warum sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden?

Wir empfehlen neben der Erstellung eines Gutachtens auch die Einschaltung eines geeigneten Rechtsanwaltes, da dem Geschädigten nicht alle ihm zustehenden Entschädigungssummen freiwillig gezahlt werden.
Der Sachverständige sowie auch der Rechtsanwalt arbeiten für den Geschädigten kostenlos, da die hier entstehenden Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.
Erfolgt die Feststellung der Schadenhöhe sowie der Wertminderung durch den Sachverständigen der Versicherung, so könnten diese eventuell zu niedrig angesetzt sein. Gleiches gilt bei Personenschäden. Auch hier sollte Ihr Rechtsanwalt die Höhe des Schmerzensgeldes ermitteln.